Urteil des Europäischen Gerichtshofes: Hamas nicht mehr terroristisch
Der Europäische Gerichtshof nimmt die Hamas von der EU-Terrorliste. Die Strafmaßnahmen gegen die Palästinenserorganisation bleiben in Kraft.
LUXEMBURG afp | Der Europäische Gerichtshof hat die EU angewiesen, die Palästinenserorganisation Hamas von ihrer Liste mit terroristischen Organisationen zu nehmen. Die Entscheidung sei aus „Verfahrensgründen“ getroffen worden, teilte der Gerichtshof am Mittwoch in Luxemburg mit.
Die von der EU getroffene Entscheidung basiere nicht auf „untersuchten und bestätigten Akten zuständiger Behörden, sondern auf sachlichen Anschuldigungen, die aus der Presse und aus dem Internet stammen“. Allerdings bleiben die gegen Hamas verhängten Strafmaßnahmen vorerst in Kraft, „um die Wirksamkeit jedes künftigen Einfrierens von Geldern abzusichern“.
Der militärische Arm der Hamas steht seit 2001 auf der EU-Terrorliste, seit 2003 auch der politische Teil der Organisation. Dadurch wurden Gelder der Organisation und ihrer Mitglieder in Europa eingefroren.
Das Gericht betonte, seine Entscheidung äußere sich nicht wesentlich zu der Frage, ob die Hamas tatsächlich eine terroristische Organisation sei. Die Strafmaßnahmen gegen die Hamas werden dem Urteil zufolge nun noch für mindestens drei Monate aufrechterhalten oder im Falle einer Berufung, bis dieses Verfahren entschieden ist.
Die Hamas wurde kurz nach Beginn der ersten Intifada im Dezember 1987 gegründet. Der Name ist die Abkürzung der arabischen Bezeichnung für „Islamische Widerstandsbewegung“, das Wort selbst bedeutet „Eifer“. Programmatisches Ziel ist die Zerstörung Israels und die Errichtung eines islamischen Staates Palästina von der Mittelmeerküste bis zum Jordanfluss.
Nach Kämpfen mit der Fatah-Partei von Palästinenserpräsident Mahmud Abbas übernahm die Hamas im Sommer 2007 die Kontrolle im Gazastreifen. Auch nach einer Aussöhnung mit der Fatah übt sie dort de facto weiter die militärische Kontrolle aus.
Leser*innenkommentare
Mafalda
Ich habe mehr und mehr den Eindruck, dass die taz wie die BILD die Sachverhalte in ihren Titelüberschriften bewusst falsch widergibt.
Wie in dem Artikel nachzulesen ist:
"Das Gericht betonte, seine Entscheidung äußere sich nicht wesentlich zu der Frage, ob die Hamas tatsächlich eine terroristische Organisation sei. " Und auf tagesschau.de ist die Entscheidung wegen der Verfahrensfehler und nicht wie die taz schreibt "Verfahrensgründen" getroffen worden. Ebenso ist dort zu lesen, dass "die EU die Hamas von ihrer Liste mit terroristischen Organisationen nehmen ODER innerhalb der nächsten drei Monate die Verfahrensfehler beheben oder Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen muss." Interessant ist daher, dass für die taz die Hamas dennoch "nicht mehr terroristisch" ist.
christine rölke-sommer
was ist daran so falsch?
die listenmäßige einordnung (nu ja) als terroristisch kam fehlerhaft (milde gesprochen) zustande. also ist im moment mit berufung auf die liste hamas nicht terroristisch zu nennen.
das ist der SV.
Dhimitry
@Mafalda Es handelt sich hier um eine Agenturmeldung.
Mafalda
@Dhimitry Das mag ja sein. Dennoch wurde die Headline "Urteil des Europäischen Gerichtshofes: Hamas nicht mehr terroristisch" von der taz zusammengestellt und ist vom Sachverhalt so nicht ganz richtig, gelle?
Peter Pasetti
Um das vielleicht noch einmal richtig zu stellen: Der EuGH hat den Rat der EU angewiesen, sich an die Verfahrensregeln zu halten und entweder die Hamas von der Liste zu streichen oder aber das Verfahren innerhalb von drei Monaten ordentlich abzuwickeln (ich gehe davon aus, dass letzteres passieren wird).
Der EuGH selber nimmt gar niemanden von gar keiner Liste.
Max Mutzke
Es ist erst mal erfreulich, dass der EuGH entschieden hat, dass das Verdikt "Terrororganisation" nicht aufgrund von Pressemeldungen ergehen kann, dass also Presse keine Terroristen machen kann.